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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der elfwerken-Fußballschule

Stand: März 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an der elfwerken-Fußballschule, 

Inh.: Markus Lang (Einzelunternehmen), Schillerstraße 18, 74366 Kirchheim.



2. Anmeldung für das Stützpunkttraining 

Für einen wirksamen Vertragsschluss bedarf es eines gesonderten Vertrages. Prospekte, Formulare, die Website etc. stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die verbindliche Anmeldung kann jederzeit per Online-Anmeldeformular, per Brief, per Fax oder per E-Mail bei der Fußballschule erfolgen. Ist ein Stützpunkt ausgebucht, werden weitere Anmeldungen in die Warteliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der Fußballschule zustande. Erfolgt die Anmeldung nicht zum 1. des Monats, berechnet sich der Monatsbeitrag anteilig aus den restlichen Trainingseinheiten. 



3. Feiertage/Ferien (Stützpunkttraining)

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Stützpunkttraining statt. Die ausgefallene Trainingseinheit kann an einem anderen Tag nachgeholt werden. In den Schulferien findet kein Stützpunkttraining statt. Für den Monat August wird kein Beitrag berechnet. 



4. Kündigung eines Stützpunktvertrages

Die Kündigung eines Stützpunktvertrages ist mit 2-monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 



5. Anmeldung für ein Feriencamp

Für einen wirksamen Vertragsschluss bedarf es eines gesonderten Vertrages. Prospekte, Formulare, die Website etc. stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die verbindliche Anmeldung kann jederzeit per Online-Anmeldeformular, per Brief, per Fax oder per E-Mail bei der Fußballschule erfolgen. Ist ein Feriencamp ausgebucht, werden weitere Anmeldungen in die Warteliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der Fußballschule zustande. Die Anmeldung und die Anmeldegebühr für das jeweilige Feriencamp müssen bis spätestens 5 Tage vor Campbeginn bei der Fußballschule eingegangen sein. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Frist, verfällt die Anmeldung des Teilnehmers und wird durch die Fußballschule gelöscht. Somit wird sichergestellt, dass die begrenzte Anzahl an Campteilnehmern auch komplett wahrgenommen wird und die Durchführung des Fußballcamps bereits frühzeitig gesichert ist. Gruppenanmeldungen sind nur gültig, wenn sie gleichzeitig und durch eine Kontaktperson bei der Fußballschule eingehen.



6. Rücktritt von einem Feriencamp

Ein Rücktritt vom Lehrgang ist bis 8 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt bis zum 4 bis 7 Tag vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei danach eingehenden Rücktrittsmeldungen ist eine Stornogebühr von 50% fällig. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen (die Lehrgangsgebühr wird dann komplett erstattet). Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten haben nach § 309 Ziff. 5 BGB die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.



7. Gegenstand der Veranstaltung/Ausfall/Anmeldung

Der Gegenstand der jeweiligen Veranstaltung und die damit verbundenen Leistungen sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt. Die Fußballschule hat das Recht, jeder Zeit, wenn sie dies für notwendig hält und dies von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wird, Programmpunkte zu ändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung, wie konkrete Veranstaltungsorte, Übernachtungsmöglichkeiten etc. zu verändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und im Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.



8. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule

Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

8.1 bis 7 Tage vor einer Veranstaltung:

Die Fußballschule kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl absagen. Wird eine Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Fußballschule dem Teilnehmer keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 

8.2 Einhaltung der Regeln für Veranstaltungen: 

Die Fußballschule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln für Veranstaltungen (z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Nach einem solchen Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.



9. Aufsicht 

Während allen Veranstaltungen wird die Aufsichtspflicht gemäß Jugendschutz durch Mitarbeiter der Fußballschule und/oder beauftragten Dritten sichergestellt. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen (darunter fallen u.a. Betreuer, Begleitpersonen, Trainer und Sportlehrer) Folge zu leisten. Im Falle des Missachtens der Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtspersonen sind diese berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr. 



10. Krankenversicherung / Medizinische Versorgung

10.1 Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten sind verpflichtet einen Krankenversicherungsschutz der ggfls. auch Veranstaltungen im Ausland abdeckt nachzuweisen. 

10.2 Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird die Fußballschule bzw. dessen beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so wird die Fußballschule diese ggfls. dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen. 



11. Gesundheitszustand

Der Teilnehmer, bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und an dem Lehrgang ohne Einschränkungen teilnehmen kann. Eine Änderung nach der Anmeldung ist unverzüglich mitzuteilen. Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien und bei Einnahme von Medikamenten. Der Teilnehmer, bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Trainern versorgt werden darf und bei schwereren Verletzungen, dass die Trainer ärztlichen Rat hinzuziehen dürfen.



12. Versicherungen 

Der gesetzliche Vertreter erkennt an, dass der Veranstalter für Verletzungen und/oder Unfälle nicht in Haftung genommen werden kann. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, die Fußballschule von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Dritte aufgrund eines schuldhaftes Verhaltens der/des angemeldeten Teilnehmers erleidet. Der Teilnehmer muss über seine Erziehungsberechtigten haftpflichtversichert sein. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdleistungen, die der Veranstalter und die Teilnehmer von Fremdanbietern in Anspruch nehmen. 



13. Haftung

13.1 Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen, die Richtigkeit der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Veranstaltungsleistungen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. 

13.2 Ansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fußballschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fußballschule nur 

für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungseinschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fußballschule. 



14. Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen

Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Bewerbung können der oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Teilnehmer als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bild-Tonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.



15. Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten 

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten von der Fußballschule im Sinne von Art. 6 Absatz 1 DSGVO und ihrem jeweiligen Veranstaltungspartner gespeichert werden. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Die vertrauliche Behandlung der persönlichen Daten ist der Fußballschule sowie den jeweiligen Veranstaltungspartner dabei ein besonderes Anliegen. Fragen zu persönlichen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung können die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte/n jederzeit von der Fußballschule verlangen. Entsprechende Anfragen können die Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten an Markus Lang, Inhaber der Fußballschule, richten.



16. Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenschutzverarbeitung verfährt die Fußballschule nach den gesetzlichen Vorschriften. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung der Fußballschule unter: https://elfwerken.de/datenschutz/ oder kontaktieren Sie die Fußballschule unter: kontakt@elfwerken.de​.